Financial and Actuarial Mathematics, TU Wien, Austria TU Wien FAM
 
2001-08-03  MS-Word file

AUSSCHREIBUNG

nach Abschnitt VII des Ausschreibungsgesetzes
( Neuaufnahme )

Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen - Zentralleitung (Versicherungs-aufsicht) gelangt eine Planstelle der Entlohnungsgruppe v1 (Vertragsbedienstete/r) zur Ausschreibung.

Art des Dienstverhältnisses:

Das Dienstverhältnis ist befristet mit Ablauf des 31. März 2002. Im Falle eines positiven Verwendungserfolges könnte die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung in der ab 1. April 2002 eingerichteten Finanzmarktaufsichtsbehörde in Erwägung gezogen werden.

Erfordernisse:

  1. Die österreichische Staatsbürgerschaft;
  2. die volle Handlungsfähigkeit;
  3. die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit folgender Verwendung verbunden sind:
    Prüfung von neuen Versicherungsprodukten in der Personenversicherung, allgemeine versicherungstechnische Fragestellungen sowie Analyse und Beurteilung der Jahresabschlüsse von Lebens- und Krankenversicherern; ferner umfasst der Tätigkeitsbereich auch Prüfungstätigkeiten vor Ort sowie die Vertretung der Versicherungsaufsicht in inter-nationalen Gremien, insbesondere EU-Expertengruppen;
  4. den erfolgreichen Abschluss eines mathematischen Universitätsstudiums, vorzugsweise des Studiums der Versicherungsmathematik (Diplom)
  5. sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift;
  6. sehr gute EDV-Kenntnisse;
  7. Erfahrungen auf betriebswirtschaftlichem Gebiet;
  8. Unbescholtenheit und
  9. für männliche Bewerber kommt noch das Erfordernis des abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes (im Falle der festgestellten Tauglichkeit) hinzu.

Die Erfordernisse Punkt 1. bis 8. sowie für männliche Bewerber zusätzlich Punkt 9. sind unbedingt zu erfüllen.

Bewerbungen samt Lebenslauf (mit Foto) wären bis einschließlich 31. August 2001 an die Präsidialabteilung 3 des Bundesministeriums für Finanzen, 1015 Wien, Himmelpfortgasse 4-8, zu richten.

Die Aufnahme in das Bundesministerium für Finanzen kann nur im Fall der Erfüllung der Erfordernisse sowie der festgestellten Eignung durch den Vertrauensarzt des Bundesministeriums für Finanzen in Betracht kommen.

Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 42 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, bei der Aufnahme bevorzugt.

26. Juli 2001
Für den Bundesminister:
Dr. Manhard