ÖVFA Kapitalmarktpreis 2009
Zur Förderung des Wissenstransfers von der kapitalmarktorientierten
Forschung in die Praxis schreibt die Österreichische Vereinigung für
Finanzanalyse und Asset Management in Zusammenarbeit mit der Austrian
Working Group on Banking and Finance (AWG) den ÖVFA-Kapitalmarktpreis aus,
der mit insgesamt EUR 10.000,-- dotiert ist. Prämiert werden ausgezeichnete
anwendungs- und umsetzungsbezogene Arbeiten (Habilitationen, Dissertationen
und Publikationen in referierten Zeitschriften) über kapitalmarktrelevante
Themen mit den Schwerpunkten: Volkswirtschaftlehre, Corporate Finance,
Equity and Derivatives Analysis and Valuation, Risk Management, und
Kapitalmarktrecht. Als Sonderkategorie zeichnet die ÖVFA auch
Diplomarbeiten aus den oben genannten Gebieten (max. EUR 2.500,--) aus.
Teilnahmebedingungen:
1. Die Bewerber sind entweder bei einer österreichischen Universität /
Fachhochschule beschäftigt bzw. studieren dort, oder sind bei einem
in Österreich tätigen Kreditinstitut / Finanzdienstleister /
Versicherung beschäftigt. Sie haben das 40. Lebensjahr noch nicht
vollendet.
2. Die Arbeit muß in elektronischer Form sowie in einer gebundenen
Fassung eingereicht werden. Falls sie bereits publiziert ist, darf
die Veröffentlichung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen; dieser
Umstand muß bei der Einreichung bekanntgegeben werden. Die Arbeit muß
bis spätestens
31. Jänner 2009
bei der Geschäftsstelle der ÖVFA, Eßlingggase 17/5, 1010 Wien (
office(a)ovfa.at) einlangen. Der Arbeit ist ein kurzer Lebenslauf
beizulegen. Die Einreichung wird vertraulich behandelt.
3. Falls eingereichte Arbeiten auch bei anderen Institutionen für einen
Preis eingereicht worden sind, haben die Bewerber dies im
Bewerbungsschreiben offenzulegen. Pro Einreicher wird nur eine Arbeit
akzeptiert.
4. Über die Zuerkennung entscheidet eine Jury der ÖVFA, der neben
Praktikern auch anerkannte Wissenschafter aus den betreffenden
Disziplinen angehören. Bei gleichwertigen Arbeiten ist der
praxisbezogenen der Vorzug zu geben.
5. Die Jury kann den Preis auf mehrere Einreicher verteilen. Sie kann
auch von der Verleihung eines Preises absehen, wenn sie zu der
Auffassung gelangt, daß keine preiswürdige Arbeit vorliegt.
6. Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung
ist endgültig und kann in keiner Weise, insbesondere auch nicht vor
Gericht, angefochten werden.
7. Die ÖVFA ist berechtigt, Arbeiten von Preisträgern ganz oder
teilweise zu veröffentlichen und Preisträger einzuladen, über das
Thema ihrer Arbeit einen Vortrag zu halten.
Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes wendet sich diese Ausschreibung
an Damen und Herren gleicherweise.
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